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Denkanstöße für innovative und nachhaltige Lösungen

Muss Beton tatsächlich immer bewehrt werden?

Eine spannende Frage, die oft zu Diskussionen führt: Muss Beton tatsächlich immer bewehrt werden?
Die Antwort lautet: Nein – nicht zwingend. Nach Eurocode 2, Kapitel 12 können Bauteile, die nicht vorgespannt sind, überwiegend einer Druckbeanspruchung ausgesetzt sind und keine dynamischen Einwirkungen unterliegen auch unbewehrt ausgeführt werden.

Typische Beispiele nach EC2 hierfür sind:

  • Streifen- und Einzelfundamente (siehe DIN EN 1992-1-1:2011-02, Abschnitt 12.9.3)
  • Wände – die hauptsächlich Druckkräfte aufnehmen
  • Stützen – ohne zusätzliche Zugbeanspruchung
  • Bögen – die überwiegend Druckkräfte übertragen
  • Pfähle – mit einem Durchmesser > 600 mm (siehe DIN EN 1992-1-1)

Die aktuellen Regelungen eröffnen aus meiner Sicht spannende Chancen für eine ressourcenschonende und nachhaltige Bauweise. Der Verzicht auf Bewehrung ist dabei ein wichtiger Hebel: Er spart nicht nur erhebliche Mengen an Material, sondern senkt auch den CO₂-Fußabdruck deutlich – ein Gewinn für Umwelt und Wirtschaft gleichermaßen.

Natürlich bleibt die konsequente Einhaltung aller statischen Anforderungen und Normen unverzichtbar. Und in den Nachhaltigkeitsgedanke sollte man m.E. auch spätere Umnutzungen oder mögliche Normenänderungen mit einbeziehen.

Ich halte es für wichtig, sich bewusst zu fragen: Welche Verantwortung bin ich bereit zu übernehmen? Wenn ein vollständiger Verzicht auf Bewehrung für einen persönlich nicht infrage kommt, kann es vielleicht sinnvoll sein, eine Statik für unbewehrte Bauteile zu erstellen und in der Ausführungsplanung dennoch eine minimale, konstruktive Bewehrung vorzusehen. Aus meiner Erfahrung geben solche Reserven ein erhöhtes Sicherheitsgefühl – und auch das ist auf persönlicher Ebene ein Aspekt von Nachhaltigkeit. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema lohnt sich: Mutige, gut durchdachte Lösungen sind oft der Schlüssel zu fachlicher und persönlicher Weiterentwicklung.


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